Zootiere

Behandlung und Operationen von Kamelen, Lamas, Löwen und Tigern.


Wildtiere

Verletzte oder verwaiste Wildtiere: ob nun der Herbstigel oder der „aus dem Nest gefallene“ Singvogel, vielen Tieren kann durch eine fachgerechte Behandlung zu einer zweiten Chance verholfen werden. Trotz bester Absichten kommen viele dieser Patienten durch die Unkenntnis ihres Pflegers ums Leben. Erkundigen sie sich gründlich über die Bedürfnisse Ihres Pfleglings. Wenn es sich um anspruchsvollere Patienten wie Greifvögel, Schwäne, Fledermäuse oder junge Marder handelt, sollten Sie diese möglichst an Experten abgeben.

 

Eine Aneignung von Wildtieren ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen erlaubt.

  1. Das Tier muß hilfsbedürftig sein!
  2. Das Tier darf nur vorübergehend der Natur entnommen werden! Igel dürfen nicht als „Haustiere“ gehalten werden. In der Natur nicht-überlebensfähige Wildtiere sollten i.d.R. eingeschläfert werden.
  3. Bestimmte Tiere müssen gemeldet werden!


Bei der Versorgung pflegebedürftiger Findlinge sind verschiedene Gesetze zu beachten. Besondere Beachtung finden hierbei das Jagdrecht, das Tierschutzrecht und verschiedene artenschutzrechtliche Bestimmungen.